Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Postregal
Postregal, n.
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jetzt erwehntes post-regal in seinem esse erhalten, und zu dessen schmaͤlerung nichts vorgenommen ... werden soll1641 RAbsch. III 566 Faksimile
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vom post-recht ... von beschaffenheit des postregals ... dieses ... wenn es durch mehr als ein land gehen soll, wird fuͤr eine sonderbare kayserl. præminenz gehalten1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 514
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wir aber dergleichen schaͤdliche eingriffe in unser post-regal keineswegs gestatten wollen1699 CCMarch. IV 1 Sp. 859 Faksimile
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solte ein kauffmann ... zum nachtheil des post-regalis ... brief an sich ziehen ... sind die postmeister befugt ... dergleichen ... zu öffnen1712 CCPrut. III 143 Faksimile
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das post-regal, welches erst seit den zeiten kaiser Maximilians i. in Deutschland bekannt worden, ist anfangs als ein bloßes amt, nachgehends ... lehnsweise an das haus Taxis ... gekommen1757 RechtVerfMariaTher. 515
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das zweyte regal, welches wir ... zu betrachten haben, ist das postregal, und dieses hat mit dem ... zoll- und mauth-regal einerley ursprung1758 v.Justi,Staatsw. II 163 Faksimile
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in vielen laͤndern, besonders in Oberdeutschland; hat das haus Taxis ganz allein das postregal auszuuͤben1758 v.Justi,Staatsw. II 170 Faksimile
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die vor ihre kayserl. mayt. [dem Zaren] angetretenen vormundschaft ... wodurch die regalia und besonders das post-regale beschweret worden1767 Holstein/Schulze,Hausg. II 421
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[es] hat der kaiser das postregal, womit die fürsten von Thurn und Taxis als reichsgeneralpostmeister belehnt sindum 1795 StaatsRHeilRömR. 66
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das muͤnz- oder post- und andere regalien ... wird das staatsvermoͤgen genannt1811 ÖstABGB. § 287 Faksimile