Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Postregal
Postregal, n. kaiserliches oder landesherrliches Vorrecht, eine ¹Post (I und II) einzurichten vgl. Postgerechtigkeit jetzt erwehntes post-regal in seinem esse erhalten, und zu dessen schmaͤlerung nichts vorgenommen ... werden soll 1641 RAbsch. III 566 Faksimile vom post-recht ... von beschaffenheit des postregals ... dieses ... wenn es durch mehr als ein land gehen soll, wird fuͤr eine sonderbare kayserl. præminenz gehalten 1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 514 wir aber dergleichen schaͤdliche eingriffe in unser post-regal keineswegs gestatten wollen 1699 CCMarch. IV 1 Sp. 859 Faksimil…