Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Polizeikollegium
Polizeikollegium meist Bindestrichschr; auch lat flekt zu ‘Polizei’ 3; das zur Erlassung, Durchführung u Überwachung polizeilicher Anordnungen zuständige herzogliche Gremium Ein solches gegen die Gesetze wie gegen die Herrschaften gleich respectwidriges Benehmen [ die von Goethe entlassene Köchin hatte das vorschriftsmäßig ausgestellte (schlechte) Zeugnis in Fetzen gerissen ] , wodurch die Absichten eines hohen Polizeycollegii sowohl, als der gute Wille der Einzelnen den vorhandenen Gesetzen und Anordnungen nachzukommen, fruchtlos gemacht werden, habe nicht verfehlen wollen, sogleich hiermit s…