Hauptquelle · Mnd. Handwb. (Lübben/Walther)
plegen
plegen, st. (selten sw.) v. 1. mit Gen. (selten Acc.) pflegen, mit einem oder etwas zu thun haben, sich dauernd womit befassen, sorgen wofür; mit einem Subst. oft nur einen Verbalbegriff umschreibend; rechtes (richtes, recht) plegen, vom Richter: Rechtspflege üben, Recht sprechen; vom Kläger und Beklagten: sich auf ein gerichtliches Verfahren einlassen, zu Gerichte stehen, sich zu Rechte stellen, den Rechtsweg betreten; mit Dat. d. Pers. und Gen. d. Sache, wofür sorgen, liefern, reichen, womit dienen; mit Inf. (mit und ohne to) gewohnt sein. 2. plege gegen jem. haben, zu (Dienst- oder Geld)lei…