Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Plankengêld
Das Plankengêld , des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, in einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. in Österreich, eine Abgabe von den Weinbergen an andere, welche dafür die Planken im baulichen Stande erhalten.