Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfundbude
Pfundbude, f.
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vom lande wollte man nichts zur Pillau geben, es sollte nur alles vom zoll genommen werden ... also fuhr ich mit dem herrn W. nach der pfundbuden und war gar eine gelinde visitation1644 ProtBrandenbGehR. II 321 Faksimile
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[soll er] was uf erbesserung der gebäuden an der alten pfundbuden und zollhause ... gehet, aus dem pillauschen alten pfundzoll ... entrichten1645 ProtBrandenbGehR. III 80 Faksimile