Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pflegsohn
Pflegsohn, m.
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wir W. pfaltzgrave ... unsers lieben vetteren und pflegsons hertzog W.s ... vormundernach 1508 BairFreibf. 122 Faksimile
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actor, wirt der genant, so von fürmündern oder trawenhendern gesetzt wurt, an jrer statt die sachen, so sie von jhres pflegsons wegen haben zurechtfertigen, in recht außzufuͤren, ist anders nicht dann ein fürmünderischer anwald1562 Gobler,GerProz. 5v
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dasz die vormünder oder pfleger ihre pflegsöne oder -töchter allweg mit rath und beysein zweyer oder dreyer der nechsten, getreuen freundt ... verheurathen1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 281 Faksimile
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ein gerhab mag sein eheliche tochter seinem pflegsohn wohl vermählen1573 NÖLTfl. II 27 § 28
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ob wohl sich gebühret ... dass ... pflegsöhne und pflegtöchter ihre vormunden und ihres raths im anfange des ehestandes ... gebrauchen1586 Thüringen/Sehling,EvKO. I 2 S. 206 Faksimile
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so ein pfleg-sohn oder minder-jähriger seine zwaintzig jahr volkömlich erreicht oder wir ihn für vogtbar auß gnaden erkent hetten: sol er die abtrettung seines guttes und ordentliche raittung anfangs bey denen fürmündern suchen1627 BöhmLO. N 13 Faksimile
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wann ... die vormunder ihres pupillen oder pfleg-sohn erbrechts-gut ohne decret der obrigkeit verkauffen1721 Bluemblacher 110 Faksimile