Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pflegsanbefohlene
Pflegsanbefohlene, m., auch f.?
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es soll ... eine wittwe und ein jeder ohne unterschied, dem oder der also die vormundschaft ... zu verrichten oblieget, ... alle jahre die vormundschafts-rechnung durch des pflegsanbefohlenen schößer ... abhören laßen1668 Reuß/Schulze,Hausg. II 274
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dahero werdn ausgeschlossen ... kinder, an deren statt die transaction in des vormunds nahmen eingerichtet wird. z. e. T., als vormund im nahmen seines pfleg-anbefohlenen1721 KlugeBeamte IV 1255 Faksimile
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daß auch die eltern, vormuͤnder und haus-herren ihre kinder, muͤndlinge und pflegs-anbefohlene ... nicht nur zum gottesdienst ... anweisen1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 676 Faksimile