Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pflegkind n.
pflegekind , pflegkind , n. 1 1) ein unter vormundschaft stehendes kind im verhältnis zum vormund: dasz er ( vormund ) seiner pflegkinder person und gter getreulich versehen und bewaren wöll. Nürnb. reform. 39, 7 ff.; die vormünder sollen befragt werden, ob die einkindschaft ihres dafürhaltens ihren pflegkindern zum nutzen gereichen möge. Mainzer landr. ii § 6. v § 7; wer den waiszlin und kleinen kind vormünder setzt, die geitzig sind, die ihrer pflegkind gar nichts achten. Eyering 2, 267 . 2 2) ein kind im verhältnis zu den pflegeeltern Rädlein 701 b ( vgl. DWB pflegesohn , -tochter): diese …