Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfattenschau
Pfattenschau, f.
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daß die stadt die nidere gerichtbarkeit vnd benantlich die pfatten- vnd hagschaw (das ist, besichtigung der mangelbaren zaͤun, wie auch uͤberwachsender, vnd die straß hinderender haͤge vnd baͤumen) ... exercirt1643 Heider,Lindau 10 Faksimile
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daß die pfattenschaw von der hagschaw vnterschieden, vnnd jene, wegen der zaͤun vnd einfridung der guͤter, jaͤhrlich; diese aber, wegen auffthu- vnnd raumung der strassen von uͤberwachsenden haͤgen, gestaͤud vnd baͤumen, nur am dritten jahr, jedesmal fuͤrgenommen werd1643 Heider,Lindau 813 Faksimile
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pfattenschau. ist die beziehung der graͤnzen1762 Wiesand 818 Faksimile