Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfarrbehausung
Pfarrbehausung, f.
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es sollen auch alle pfarrer daran sein, darmit in der pfarrbehausung durch si selbst ... nichts muetwillig verderbt oder verbrochen, woferr es aber geschicht, soll solchs von ihnen selbst uf iren kosten wider zuegericht werden1576 Bayern/Sehling,EvKO. XIII 217 Faksimile
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wollen wir der verstorbenen pastorn und kirchendiener witwen und kindern ein halb jahr nach ihres ehewirts und vatern absterben in der pfarr, predigts oder diaconat behausung den sitz ... lassen1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 385 Faksimile
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die pfarrbehausung sein die thombherrn von Speyer durchausz mit newen baw und verbesserung zu halten schuldig1599 Wasserschleben,RQ. 286 Faksimile
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[sollen der kirchendiener] wittib und kinder ... eine viertel-jahrs-besoldung nebst dem siz in der pfarr- oder diaconat-behausung, von zeit des absterbens geniessen1739 Hartmann,WürtGes. III 315