Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
pfandern
pfandern, v.
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zugleich sollen die pfander ... alles vich ... so sy ... finden, pfandern, und soll ihnen gelöset müssen werden1735 SchweizId. V 1145 Faksimile
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selbe pfander sollen dann auch am herbst pfanderen1717 SchweizId. V 1145 Faksimile