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Pfalzgraf

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Pfalzgraf

Bd. 15, Sp. 686
Pfalzgraf (Comes palatii oder palatinus), in fränkischer Zeit Hofbeamter, der den König in seiner richterlichen Tätigkeit unterstützte und vertrat; in karolingischer Zeit gelangte der P. in Vertretung des Königs zu selbständigem richterlichen Vorsitz; bestimmte geringere Sachen wurden ihm ein für allemal zugewiesen, so daß sich ein besonderes Gericht des Pfalzgrafen vom Königsgericht abzweigte. Der P., der zugleich die Stellung eines referierenden Ministers einnahm, wurde außerdem zu verschiedenen Geschäften, z. B. als Gesandter, Heerführer, verwendet. In der nachkarolingischen Zeit verschwindet die Pfalzgrafschaft im obigen Sinn. Otto I. setzte als Gegengewicht gegen die Herzoge Stammespfalzgrafen ein, so zuerst in Bayern, dann in Sachsen und Lothringen, die den Königsboten (missi) der karolingischen Zeit entsprechen und auch die Reichseinkünfte einzuheben hatten. Die Pfalzgrafschaft von Lothringen wurde später an den Rhein verlegt, heißt seit Heinrich IV. die rheinische (»bei Rhein«) und kam 1156 an Konrad, den Bruder Kaiser Friedrichs I. An die Pfalzgrafen bei Rhein und zu Sachsen gelangte bei Abwesenheit des Königs oder Thronerledigung das Reichsvikariat und zwar nach der Goldenen Bulle an erstern für die Länder des fränkischen, an letztern für die des sächsischen Rechts. Der P. bei Rhein gelangte zu besonderer Bedeutung, indem er Stellvertreter des Kaisers als obersten Richters und damit zugleich Richter über den Kaiser war. Das Pfalzgrafenamt wurde wie andre Ämter erblich und gewann mehr und mehr einen territorialen Charakter, so daß sich aus ihm landesherrliche Gewalten entwickelten. Die Pfalzgrafen von Bayern wandelten sich in Herzoge um, die von Schwaben hießen später Pfalzgrafen von Tübingen. Hofpfalzgraf (Hochgraf, Comes palatinus caesarius) hieß der vom Kaiser zur Ausübung seiner Reservatrechte bestellte Beamte. Mit der Auflösung des Deutschen Reiches erlosch die Pfalzgrafenwürde gänzlich. Vgl. Pfaff, Geschichte des Pfalzgrafenamts (Halle 1847); Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte (4. Aufl., Leipz. 1902).
2075 Zeichen · 23 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Pfalzgraf

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Der Pfalzgraf , des -en, plur. die -en, Fämin. die Pfalzgräfinn. 1) Ehedem eigentlich ein Graf oder Richter, welcher ein…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Pfalzgraf

    Goethe-Wörterbuch

    Pfalzgraf Titel des Kurfürsten u Pfalzgrafen bei Rhein Was du thust, schon' unsern gnädigen Herrn den P-en 8,145,9 Götz …

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Pfalzgraf

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Pfalzgraf , s. Pfalz .

  4. modern
    Dialekt
    Pfalzgrafm.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Pfalz-graf m. : ' der Pfalzgraf am Rhein '. RA.: Er macht Schulde wie e Palzgraf [PfMHk. 1925, S. 172]. Volkslied: Es wo…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit pfalzgraf

6 Bildungen · 6 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von pfalzgraf 2 Komponenten

pfalz+graf

pfalzgraf setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

pfalzgraf‑ als Erstglied (6 von 6)

Pfalzgrafenbirn

Adelung

pfalzgraf·en·birn

Die Pfalzgrafenbirn , plur. die -en, eine Art schmackhafter Birnen mit röthlichen Schalen, welche auch Pfalzbirnen und Pfalzgräfer genannt w…

Pfalzgrafenwürde

DRW

Pfalzgrafenwürde, f. privilegierte Amtsstellung eines Pfalzgrafen (I) vgl. Kurwürde daher war diese comitio oder pfalzgrav-wuͤrde, eine sond…