Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pfändlich adj.
pfändlich , adj. 1 1) als pfand dienend, pignoraticeus Dief. 434 b . Stieler 1433 ; mnd. pantlik Schiller-Lübben 3, 299 b ; die pfändung verdienend, strafbar und deshalb gefährlich: die steuer- und rechnungsbücher .. an einen andern ort zu führen, wäre pfändlich. Gemeiner Regensb. chron. 3, 835 bei Schm. 2 1, 434; so wil etwas pfentlich ... sein, solchen gahen neuerungen und enderungen also leichtlich anzuhangen. Luther 2, 75 a . 2 2) adv. pfandweise, als pfand: und ob einer ein gulden enpfall, der heb in phentlich wider auf. fastn. sp. 790, 23 ; der soll die pfand ( das gepfändete vieh ) pfän…