Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Personalarrest
Personalarrest, m.
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daß ... die dictirte straff ... durch personal-arrest von der saͤumigen parthey oder advocaten unnachlaͤßlich eingefordert ... werden solle1680 CAustr. I 25 Faksimile
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in geschwinden faͤllen, da der friden und ruhe gestoͤret, oder andere handlung, pfaͤndungen, personal- oder real-arreste und dergleichen vorgehen1711 Moser,StaatsR. VIII 68 Faksimile
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ingleichen alle ... unterobrigkeiten ... angewiesen werden ... der strengsten bestrafung an geld, oder personal-arrest ... zu gewaͤrtigen1782 AltenburgSamml. III 458
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unter den meßfreiheiten, unter die auch an einigen orten die befreiung von personalarrest gehoͤrt1824 Mittermaier,PrivR. 502 Faksimile