Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Partikularbefehl
Partikularbefehl, m. I auf einen Teil bezogene Anordnung darauf hab ich ... [eine Summe] nach innhalt particular bevelchs und quitung, ... bezalt 1571 Smijers,Hofmusik III 196 dieselben [583 Gulden] seind ime den letsten october diß jars gegen seiner quittung vermüg particular bevolchs, durch verweißung auß handen des herrn reichspfennigmaisters v.L. ... endricht worden 1609 Smijers,Hofmusik III 177 II Rang, Stelle beim Militär was die obristen und anderen particularbefehl betrifft, hat man ... gesehen, wie ... viel daran gelegen, dass dieselben ... nach ... verdienst bestellt sein 1597 ZSchwa…