Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Partierer
Partierer, m.
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der paratiere, wie kan er gesehendiu ougen blenden1200/20 GottfrStraßb.(Weber) V. 8346
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dadurch dann die diebereÿ ... des börnsteins ... so gemein geworden, daß ... den börnstein-dieben, partieren und partierer-genossen ... zur beÿbringung ihrer ausflüchte so viel dilationes ... vergönnet worden, daß sie ... der ... straffe entgangen1644 CCPrut. III 312 Faksimile
- 1691 DRWArch.
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auch sal kein partirer in der stat vmbgeen, vnd in den hewsern kramerey mit nichte vorkawffen1410 OlmützStB.(Saliger) 65 Faksimile