Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
parteiisch
Partei f. ‘Gruppe Gleichgesinnter, Vereinigung von Personen mit der gleichen politischen Überzeugung, um bestimmte Ziele durchzusetzen’, auch ‘Partner eines Vertrags, einer der beiden Gegner im Rechtsstreit’, mhd. partīe ‘Abteilung, Personengruppe, Gruppierung’, mnd. partī(g)e ‘Personenverband, Parteiung, einseitige Parteinahme, Prozeßpartei’, entlehnt aus afrz. partie ‘Teil, Gebiet, Anteil, Verteilung, Trennung, Rechtshandel, Heiratsmöglichkeit, Seite, Richtung, Gegner’, dem substantivierten Femininum des Part. Perf. von afrz. mfrz. partir ‘teilen, verteilen, trennen, sich entfernen, aufbrech…