Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
partei
partei
- ›Teil einer Gruppe, konstitutiver Teil einer größeren sozialen Einheit, einer Handlungsgemeinschaft‹; im einzelnen z. B. ›Ehehälfte‹; ›Vertragspartei bei Geschäftsabschlüssen‹; vereinzelt auch ›isolie
- ›Teil, Brocken, Bruchstück eines konkreten Gegenstandes‹ (z. B. eines Topfes).
- ›Gruppierung, Partei, die mit einer anderen Gruppierung einer Gesamtheit in rechtlicher (meist), sozialer, religiöser, militärischer Auseinandersetzung steht‹; vereinzelt Tendenz zur Verwendung als Sy
- ›Mißhelligkeit, soziale Unruhe, Empörung gegen die Ordnung, die man sich aus Parteiungen entstanden denkt‹.
- ›parteilicher Standpunkt; Seite einer Partei‹.
- ›Beteiligung e. P. an etw.‹.
Etymologie: zu mhd.