Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
partei
1. ›Teil einer Gruppe, konstitutiver Teil einer größeren sozialen Einheit, einer Handlungsgemeinschaft‹; im einzelnen z. B. ›Ehehälfte‹; ›Vertragspartei bei Geschäftsabschlüssen‹; vereinzelt auch ›isolie; 2. ›Teil, Brocken, Bruchstück eines konkreten Gegenstandes‹ (z. B. eines Topfes).; 3. ›Gruppierung, Partei, die mit einer anderen Gruppierung einer Gesamtheit in rechtlicher (meist), sozialer, religiöser, militärischer Auseinandersetzung steht‹; vereinzelt Tendenz zur Verwendung als Sy; 4. ›Mißhelligkeit, soziale Unruhe, Empörung gegen die Ordnung, die man sich aus Parteiungen entstanden denk…