Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Parolvergessene
Parolvergessene, m.
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daß sie als parolvergessene dreymal öffentlich citiret und da sie alsdann nicht erscheinen oder sich sonsten klaglos stellen, kriegs-raison nach ehrlos erkannt und zuweilen ihre namen öffentlich an galgen geschlagen werden1693 Knorr,Ehrenwort 100