Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Parolvergessene
Parolvergessene, m. Militärangehöriger, der den Dienst widerrechtlich verlassen hat, Deserteur? daß sie als parolvergessene dreymal öffentlich citiret und da sie alsdann nicht erscheinen oder sich sonsten klaglos stellen, kriegs-raison nach ehrlos erkannt und zuweilen ihre namen öffentlich an galgen geschlagen werden 1693 Knorr,Ehrenwort 100