Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Parkegeld
Parkegeld, n.
Abgabe zur Erhaltung der städtischen Wehranlagen
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die vorgeschrieben bueße vnd zeychin gelt sol alleß der gemeynde zu notze vnd zuvolleist wache gelt vnd parke gelt komen1456 ArchHessG. 13 (1874) 514