Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Paratgeld
Paratgeld, n.
nicht näher bestimmter Bestandteil des städtischen Vermögens
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soll kein parat-geld mehr berechnet, auch kein brief und zeddel fuͤr geld, in thurm uͤbergeben, und kein titel im rechenbriefe aussengelassen werden1510 Heinemann,StatRErfurt 125 Faksimile