Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Paraphernalien
Paraphernalien, pl.
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wo aber einicher man durch sich selbst oder seine diener one sein elich wyb handelte, woͤllen wir das alßdan das weib, noch des wybs güter, es sey dos oder parafernalia, für des mans schult nit sollen verhafft seinFrankfRef. 1509 fol. 25v Volltext (und Faksimile)
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an den paraphernalien stehet nach gemeinen rechten dem manne ordentlich kein recht zu, l. 8, C. d. pact. conv. sup. dot.1738 Hayme 784 Faksimile
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was dann die in solchen gefaͤllen, oder auch capitalien, baarschafft, mobilien, etc. bestehende paraphernalien derer standes-personen anbelanget, so getraue ich mir nicht, aus denen mir bekannten ... urkunden ein gewisses herkommen zu erweisen, obgleich mehrere dahin gehen, sie seyen der gemahlin proper-gut, womit sie nach gefallen schalten und walten koͤnne1745 Moser,StaatsR. XX 240
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wann aber die frau vor angefangener ehe ihre paraphernalien verschuldet haben sollte: so muͤssen solche schulden bezahlet werden1755 Hellfeld II 1654 Faksimile
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paraphernalien ... sind diejenigen guͤther, welche die frau neben der mitgabe noch zum manne bringet1762 Wiesand 801 Faksimile