Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Paraphernalgeld
Paraphernalgeld, n.
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Ph. B.s ... ehefrau, klaget, daß ihres mannes güter ihr cum consensu serenissimi verhypotheciret, wegen ihrer ehe- und paraphernal-gelder; dem ungeachtet thäten ihres mannes creditores ihr allerhand eingriffe in den gütern1661 ProtBrandenbGehR. VI 474
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daß die paraphernal- und schmuck-gelder anderwerts und also nicht in das ritter-guth verwandt1718 CCMarch. II 5 Sp. 102 Faksimile
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wenn eine braut oder ehefrau dem ehemanne ihre dotal- oder paraphernal- und receptitien-gelder mit der bedingung hingibt, daß solche an ein unbewegliches gut verwendet werden sollen ... muß sie zu ihrer sicherheit dem grund- und hypotheken -buche einschreiben lassen, daß dieses gut mit ihrem gelde erkauft sey1783 Krünitz,Enzykl. 27 S. 775
- 1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 136 Faksimile
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ein ehemann aber ist damit [Zahlung einer Vorleistung bei Gericht] verschonet, ohne unterschied, ob es ehe- paraphernal- oder spillgelder betrifft1794 Schwarz,LausWB. V 115 Faksimile
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zu wiedererstattung der dotal- und paraphernalgelder derer verwittibten gemahlinnen des regenten und prinzen1806 SammlBadDurlach III 7 Faksimile