Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Paraphernalgeld
Paraphernalgeld, n. wie Paraphernalgut vgl. Nebengut (II) Ph. B.s ... ehefrau, klaget, daß ihres mannes güter ihr cum consensu serenissimi verhypotheciret, wegen ihrer ehe- und paraphernal-gelder; dem ungeachtet thäten ihres mannes creditores ihr allerhand eingriffe in den gütern 1661 ProtBrandenbGehR. VI 474 daß die paraphernal- und schmuck-gelder anderwerts und also nicht in das ritter-guth verwandt 1718 CCMarch. II 5 Sp. 102 Faksimile wenn eine braut oder ehefrau dem ehemanne ihre dotal- oder paraphernal- und receptitien-gelder mit der bedingung hingibt, daß solche an ein unbewegliches gut …