Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Pandektensystem N.
Pandektensystem, N. ›aus den römischen Rechtsquellen gewonnene Einteilung des privatrechtlichen Rechtsstoffes nach Perso- nen und Sachen und Rechten die noch dem Bürgerlichen Gesetzbuch (welches das Personenrecht zu einem allgemeinen Teil umgestaltet und Familienrecht und Erbrecht verselbständigt) zugrundeliegt‹, 20. Jh., s. Pandekten, System