Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pachtfrucht
Pachtfrucht, f.
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der zollner zu E. hat mit gewalt zohl gefordert von unseren rahmen, so zu K. in unseren busch gehauen. selbig thut auch der zu B. von den pachtfruchten1659 SPantaleonUrb. 540 Faksimile
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zehenden und pfaichtfrüchte1698 KirchheimW. 222
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muß das benoͤthigte mehl von denen pacht-fruͤchten ... zu unserer hofstatt ... geliefert werden1735 Moser,Hofr. I Beil. 133 Faksimile