Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ostermesse
Ostermesse, f.
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[Rückzahlung] auf nächstkünftige frankfurter ostermesse1600 NeuburgKollBl. 60 (1896) 80
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[auf Grund des] an ostermess 1625 uffgerichten ... kauff-akkords1625 AnnNassau 33 (1902/03) 220
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vnder der franckfurter oster- vnd herbstmeß, wann vermoͤge der gesetze [an der Universität Marburg] nicht gelesen wird1653 HessSamml. II 177 Faksimile
- 1663 ForschThürLG. 281 Anm. 46
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empfang des werb-gelds und solds, welches der stand jaͤhrlich ohne abgang auf zwey ziler, nehmlich die oster- und herbst-meß anhero nach Franckfurt an den crays-caßierer zu liferen hat1697 Moser,StaatsR. 29 S. 383 Faksimile
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daß einige unsrer in der abgewichenen oster messe zu Leipzig ausgestellter wechselbriefe mit protest zurückgekommen [sind]1719 Schnee,Hoffinanz V 70
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hat die bücher-commission über die ins protocoll eingezeichneten bücher eine specification alle drey monate an den churfürstlichen kirchenrath einzusenden, und das beschehene einzeichnen jede oster- und michaelis-messe denen auf der messe anwesenden buchhändlern, gleich als mit den bücher-privilegiis geschiehet, insinuiren ... zu lassen1774 CSax. I 1014 Faksimile
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die verfallzeit der, nach der messe, in benannten wochen oder tagen zu bezahlen ausgestellten wechselbriefe, soll von dem montage nach der zahlwoche der leipziger oster- und michaels-messe ... an, zu laufen anfangen1776 CSax. I 1040 Faksimile
- 1791 Malblank,Kanzleiverf. I p. 11 Faksimile
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im zweifel ist anzunehmen, daß sie [die beiden handelnden buchhaͤndler] auf der leipziger oster-messe mit einander abrechnen1828 Pöhls,HR. I 242 Faksimile