Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ortamt
Ortamt, n.
an der Grenze befindliche Behörde
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sollen die landstreicher an den grenzen unsers fürstenthumbs und ortemptern abgewisen ... werdenWolfenbüttelKO.(1569) 266 Faksimile
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die [landstreicher] sollen ins landt nicht gelassen, sondern auf den ortampten stracks durch unsere ober- und underamptleut ... zuruckgewiesen werden, daher sie kommen1574 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 479 Faksimile