Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
obervormund m.
obervormund , m. obrigkeitliche person, die den vormund einsetzt und die vormundschaftsführung beaufsichtigt: obervormund ist der ordentliche richter des wohnsitzes des mündels. Holtzendorff rechtslex. 2, 109 ; ich ( der bürgermeister ) als vater und obervormund unserer guten stadt. Langbein schriften 5, 39 .