Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberstrichter
Oberstrichter, m. Richter in höherer Instanz, im Militärwesen auch Verhörrichter G.H.Z. beeder rechten licentiatus ... bischovens zu P. etc. anwalt im stattrath ir oberstrichter vor I. und verwalter der stephanischen underthonnen 1646 OÖsterr./ÖW. XII 125 [Militärgericht:] absonderlich wird sich der auditeur oder obrist-richter mit etlichen copeyen der verhoͤr fertig halten, denen zusammen-kommenden richtern selbige auszutheilen 1723 Lünig,CJMilit. Anh. 572 Faksimile des gewesenen finanzienrats J.S.O. ... obsignirte und hierauf ... teils in den Römer, teils nach meiner, des substituti judicii …