Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberstift
Oberstift, n. geographisch motivierte Wortbildung oberer Teil eines verstreuten Stiftsgebiets eines Bistums vgl. Niederstift, Obererzstift daß hinführo, da dergleichen prozeß vorfallen, ... nichts vorgenommen werden soll, es seie dan bey dem oberstifft an unsere weltliche gericht daselbst der prozeß gelangt 1591 Marx,Trier I 2 S. 113 extra ordinary frohnen, wann ihre churf[ürstliche] g[naden] ... ins oberstiefft rayßen 1668 Olm-AlgesheimRQ. 389 sein [geistliches hof gericht] geht über das ober stift ... und nicht über das nieder stift 1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 441