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oberherrlich

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

oberherrlich

oberherrlich, adj., adv.

einem Oberherrn (I) zukommend oder von ihm ausgehend; oberherrliche Person Souverän
  • ein söliches oberherrliches ernstes einsehens
    1573 Schoenlank,NürnbGesellenw. 387
  • von denen dreyen oberherrlich verordneten inspectoribus
    1665 SchulO.(Vormbaum) II 635 Faksimile
  • mit entgegenhaltung dieses oberherrlichen verbots
    1671 Nürnberg/QNPrivatR. II 2 S. 112
  • die oberherrlichen rechte und herrschafften
    1689 Valvasor,Krain II 45 Faksimile
  • bey schoͤpf- und publicirung der urthel die oberherrliche strafe vorzubehalten
    1697 Lahner,Samml. 83 Faksimile
  • man möge sie in ihrem unglück ... oberherrlich gratificiren
    1699 Miedel,JudenMemmingen 50
  • noth-zwang oder nothnunfft, ist ... die ober-herrliche ... gewalt eines landes-fuͤrsten, die unterthanen auf den nothfall zu allerhand ausserordentlichen diensten ... zu noͤthigen
    1740 Zedler 24 Sp. 1459 Faksimile
  • hat der ... amtsvogt einen konventsbeschluß durch einen quasi oberherrlichen rezeß vernichtet
    1771 BlWürtKG. 57/58 (1957/58) 230
  • nicht einmal eine oberherrliche und richterliche gewalt duͤrfen sie [eltern] sich uͤber dieselbe [kinder] anmaßen
    1785 Fischer,KamPolR. I 130 Faksimile
  • nicht ohne stille eifersucht mogte der grundherr die ausbreitung des oberherrlichen steuerrechts betrachten
    1793 Lang,Steuerverf. 125 Faksimile
  • das quatember- oder receßgeld. dieses besteht in einer gewissen geldabgabe, die von jedem in bau, oder frist stehenden berglehn alle quartal, zu anerkennung des oberherrlichen eigenthums, bezahlt werden muß
    1799 RepRecht III 239 Faksimile
  • auf eine oberherrliche person, die in keiner rücksicht als unterthan einer höhern staatsgewalt unterworfen ist (souverain im eigentlichen sinne), kann der begriff eines verbrechens nicht angewendet werden
    1808 Feuerbach,PeinlR.⁴ 29 Faksimile

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Oberhêrrlich

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Oberhêrrlich , adj. et adv. dem Oberherren gehörig, in dessen Würde gegründet; oberherrschaftlich.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit oberherrlich

2 Bildungen · 2 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von oberherrlich

oberherr + -lich

oberherrlich leitet sich vom Lemma oberherr ab mit Suffix -lich.

oberherrlich‑ als Erstglied (2 von 2)

oberherrlichkeit

DWB

oberherrlich·keit

oberherrlichkeit , f. souveraineté Erberg 550 b : das der mensch .. die gesetze des eigenthums kennen und ehren lernte, und sich der oberher…