Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
oberhaus n.
oberhaus , n. 1 1) ein höher ( auf einem berge ) gelegenes haus, domus superior Stieler 799 . die ehemalige festung Passau hatte zwei citadellen, ein ober- und unter- oder niederhaus, die jetzt festungssträflingen zum aufenthalt dienen: darnach ( ward er ) gefenglich gehalten auf dem oberhaus oder schlosz ( zu Passau ). Luther 3, 410 b . 2 2) der obere theil, der oberstock eines hauses. Stieler. Rädlein 682 a : thüre, durch welche man in das oberhaus gehet. Gryphius lustsp. 520 Palm; figürlich der kopf: es steht im oberhaus nicht wol. Wander sprichw. 3, 1087 ; mir schnurrt eine grille im oberh…