Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obereinnehmer
Obereinnehmer, m.
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so sollen alsdann die vnderynnemer eines jeden ampts ... jre truchen ... verschlossen ... gen S. zuhanden der oberynnemer [abliefern]1544 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 53 Faksimile
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die verordneten oberinnemer1551 MarburgRQ. I 387 Faksimile
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die obereinnehmer der ritterschafft1655 HessSamml. II 244 Faksimile
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sol die gemeyne truhe oder kast, darin der ... gemeyn pfennig ... zusammen bracht werden sol, zu Marpurg stehen vnd die sechs oberinnemer eyn yeder eyn sondern schluͤssel darzu haben1655 HessSamml. II 263 Faksimile
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der ober-einnehmer vom muͤhlen-amt1743 CCMarch. Cont. II 157 Faksimile
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der ober-rheinische crays hat einen ober-einnehmer1746 Moser,StaatsR. 27 S. 462 Faksimile
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einem jeden sein zu erlegendes contingent durch den dorf-einnehmer bekannt zu machen ist. den empfang der gelder muß der ober-einnehmer einem jeden contribuenten ... quittiren1756 HalberstProvR. 244 Faksimile
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daß die ober-einnehmer von jedem dorfe der ihnen anvertrauten kreise ... ein besonderes catastrum aufnehmen und genau examinieren sollen, als vorstehendermaßen bestimmt1770 HalberstProvR. 282 Faksimile
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man ... bestelte uͤber jeden district einen ober-erheber, oder ober-receptoren, oder ober-einnehmer, welcher fuͤr die einsendung der ... contribution zu sorgen verbunden1777 HessSamml. III 297 Faksimile
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der ober-einnehmer respiciret ... die einnahme von den ein- und ausgehenden waaren1787 NCCPruss. VIII 1450 Faksimile
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den obereinnehmern liegt nach der landkastenordnung ob, die verwaltung des gesamten landkastenvermögens zu dirigieren1788 Gadebusch,Staatskunde II 350 Faksimile
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beym landkasten sind verordnet drey obereinnehmer, nemlich ein mitglied der koͤnigl. regierung, ein ritterschaftlicher und ein staͤdtischer landrath1788 Gadebusch,Staatskunde II 350 Faksimile
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das schatzungsamte wird von zweien hauptpersonen, welche die schatzungsgelder einzunehmen haben, administrieret, wovon der obereinnehmer die hauptrechnung führet und der untereinnehmer zwar eine rechnung stellet, die geldere aber ... an den obereinnehmer zur hauptrechnung sogleich ablieferet18. Jh. Flurschütz,Würzb. 80 Anm. 98
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der ober-einnehmer fuͤhrt ein in der zeitordnung fortlaufendes tagebuch uͤber die einnahmen, und ein solches uͤber die ablieferungen an die zahlmeisterei [der Staatshauptkasse]1818 Reyscher,Ges. XVIII 333 Faksimile
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soll unter der leitung des direktors der ober-rechnungskammer das kassenpersonal ... bestehen aus: (einem) obereinnehmer, (einem) oberzahlmeister1822 Reyscher,Ges. XVIII 148 Faksimile