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Obereinnahme

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Obereinnahme

Obereinnahme, f.

höchste landesfürstliche Rechnungsstelle für Steuern und Abgaben, oberste Finanzbehörde, auch die berufliche Position in diesem Amt
  • dieselben [steuern] zur obereinnahme ... geben
    1614 ArchivarHistoriker 307
  • daß sie ... ihre ... reichs und andere steuren zu seines stiffts ober-einnamb vnweigerlichen einliefern
    1648 Moser,Beitr. 441 Faksimile
  • alß wollen wir ... auch unsrer ober-einnahmb einen praesidenten von unserm dombcapitul ... annehmen
    1684 ArchUFrk. 46 (1904) 144
  • die obereinnahme der contribution und accise in unserer kurmark Brandenburg
    1704 ActaBoruss.BehO. I 25 Faksimile
  • wann aber ein ober-einnehmer zum ober-vorsteher gewehlet wird, so ist er die ober-einnahme zu quittiren verbunden
    1770 HessSamml. II 244 Faksimile
  • die contributionsgelder zur obereinnahme abzuliefern
    1802 MainfrJb. 13 (1961) 162

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Obereinnahme

    Deutsches Rechtswörterbuch

    Obereinnahme, f. höchste landesfürstliche Rechnungsstelle für Steuern und Abgaben, oberste Finanzbehörde, auch die beruf…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit obereinnahme

1 Bildungen · 0 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von obereinnahme 3 Komponenten

ober+(ein+nahme)

obereinnahme setzt sich aus 3 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

obereinnahme als Zweitglied (1 von 1)

Steuerobereinnahme

DRW

steuer·obereinnahme

Steuerobereinnahme, f. übergeordnete, höhere Steuerbehörde vgl. Obersteuereinnahme, Steuereinnahme (II) da die zahlung von der steuer-ober-e…