Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obereinnahme
Obereinnahme, f.
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dieselben [steuern] zur obereinnahme ... geben1614 ArchivarHistoriker 307
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daß sie ... ihre ... reichs und andere steuren zu seines stiffts ober-einnamb vnweigerlichen einliefern1648 Moser,Beitr. 441 Faksimile
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alß wollen wir ... auch unsrer ober-einnahmb einen praesidenten von unserm dombcapitul ... annehmen1684 ArchUFrk. 46 (1904) 144
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die obereinnahme der contribution und accise in unserer kurmark Brandenburg1704 ActaBoruss.BehO. I 25 Faksimile
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wann aber ein ober-einnehmer zum ober-vorsteher gewehlet wird, so ist er die ober-einnahme zu quittiren verbunden1770 HessSamml. II 244 Faksimile
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die contributionsgelder zur obereinnahme abzuliefern1802 MainfrJb. 13 (1961) 162