Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Obereinnahme
Obereinnahme, f. höchste landesfürstliche Rechnungsstelle für Steuern und Abgaben, oberste Finanzbehörde, auch die berufliche Position in diesem Amt vgl. Obersteuereinnahme dieselben [steuern] zur obereinnahme ... geben 1614 ArchivarHistoriker 307 daß sie ... ihre ... reichs und andere steuren zu seines stiffts ober-einnamb vnweigerlichen einliefern 1648 Moser,Beitr. 441 Faksimile alß wollen wir ... auch unsrer ober-einnahmb einen praesidenten von unserm dombcapitul ... annehmen 1684 ArchUFrk. 46 (1904) 144 die obereinnahme der contribution und accise in unserer kurmark Brandenburg 1704 ActaBo…