Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
nottaufen
nottaufen, v.
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es sollen sich die weiber des notteufens nicht leichtlich annhemen ... sonder wo es die hohe, unvermeidliche not fordert, da sollen sie solchs ... thun1542 Calenberg-Göttingen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 799 Faksimile
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zum sechsten nothtaufen ja die altfrauen kein kind, es sei denn ganz und gar zur welt geboren1568 Preußen/Sehling,EvKO. IV 92 Faksimile
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es sollen aber die weiber ... ausserhalb der höchsten not des kindes schwacheit, nicht nottaufen1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 427 Faksimile