nothzwang,
m. 11)
mit gewalt ausgeübter zwang, verübte gewaltthätigkeit und störung des öffentl. friedens (Haltaus 1432),
besonders die nothzucht, violentia Maaler 308
c,
stupratio per vim Stieler 2666; notzwang und blutige handtat.
österr. weisth. 1, 111, 26 (
vom j. 1405). 158, 25 (
vom j. 1585); aller notzwang ist bei dem leben ... verpotten, auch haimsuchung mit gewerter hand. 224, 5 (16.
jahrh.); ob schädlich leut unzimlich weg und steg giengen oder bei den heuszern fräfl, muetwill und notzwang prauchten. 209, 19 (16.
jh.); wer ain junkfraw mit notzwang um ir
er bringt. 225, 24 (16.
jh.); bluotschandt und notzwang. Bechius
Agric. 7; mancherlei weisz man ir nach stelt, bisz sie in ehren wirdt gefelt durch kuplen, schmeichlen, gab und schenk, verheiszung, notzwang, list und renk. H. Sachs 2, 171, 38;
Thamar. ich hab leider erlieden einen notzwang an meiner ehr. 10, 351, 19 (
vgl.er uberweltigt mich on scham und beschlieff mich schendtlich, schwecht und beraubet mich der ehr. 352, 10
ff.); ich such einen ritter, der schändlich an einer jungfrauwen nohtzwang gebraucht hat.
Amadis 6, 488; deren weiber und kinder in unzucht zu ziehen und gewaltsamen notzwang anzulegen. Kirchhof
wendunm. 2, 323 (3, 57)
Öst.; ward er in unordenlicher liebe entzündet so sehr, dasz er die königin mit nothzwang erkennet.
buch der liebe 312
d; rechter vergwaltigter nothzwang Schm.
2 2, 1178 (
vom j. 1616); die vierte tochter der unkeuschheit heiszt der nothzwang und bestehet in deme, wenn einer ein jungkfraw oder witfraw mit gewalt entfret, damit er sie schänden oder ehelichen müge, oder wann einer einem andern sein weib mit gewalt oder mit list hinwegk führet. Albertinus
narrenhatz 325; ein nothzwang meiner (
Lucretia) zucht frasz meines ruhmes schätze. Hofmannswaldau
poet. grabschr. 70; (
wenn die keuschheit) mit ihrem eigenen messer dem nothzwange toller brunst zuvor kommen und ihre brüste mit reinem blute beflecken musz. Lohenstein
Armin. 1, 431
b. 22)
was nothnunft 2. Zedler 1459. 33)
zwingende gewalt, zwang der noth und der nothwendigkeit, vis, necessitas Maaler,
necessitudo inevitabilis Stieler: die (
juden) aber .. darzuo (
zum glauben) mit notzwang genOet seindt. Frank
chron. (1531) 360
b; ietz will man es alles mit gewalt auszropfen ... und zu lieben, kriegen und geben nOeten ..., so doch nie icht in die lenge bestanden ist, das forcht oder notzwang hat ausz gedroschen und abgenOet.
weltb. 45
b; das doch on merklichen notzwang nit beschehen soll. Baumann
quellen 2, 179; notzwang und volg der ordnung gottes,
fatum Maaler 308
c; gezwungen und ausz notzwang leiden und dulden,
tolerare violenter. ebenda; wAere dies mehr aus nothzwang denn aus eigenem bösen vorsatze geschehen. Schweinichen 1, 366; und werden demnach wir alle ... durch den unvermeidlichen nohtzwang eintweder zum guten oder zum bösen mit gewalt gezwungen und gedrungen. Engerd
seelenartznei (1581) 64; unmöglichkeiten aber könten so wenig in gelübden, als in andern verbündnüssen uns einen nothzwang aufhalsen. Lohenstein
Armin. 1, 1275
b; nachdem die Phönicier den nothzwang ihrer flucht aus ihrem vaterlande .. in eine marmelne säule gegraben. 121
a; der wein liebet die wahrheit und entdeckt oft grosze geheimnüsse: daher sagt man in sprichworte, das der tisch ein sszer noht-zwang sei, wodurch man die wahrheit könne an tag bringen. Butschky
Patm. 726 (504); mein bruder! zürne nicht, dasz mich der noth-zwang (
zwang der armut) quält. Günther 586; diesen nothzwang (
tod) leid ich gern, weil ihn die natur beschieden. 838; sich mit offenbaren gewaltthätigkeiten unterdrückt zu sehen, siehet man als einen von höherer hand verhängten nohtzwang
an. Heilmann
Thuc. 93; ohne nothzwang sich in gefahr stürzen. 1059; der nothzwang unseres jugendlichen muthwillens. Thümmel
reise 4, 126; was konnt ihm ärgers geschehn, als dieser nothzwang, sie zu sehn? Wieland
Gandalin 8, 48; er (
der autor) sieht sich im ganzen geist und facit der geschichte Jesu so sehr widerlegt, dasz er zu dem schrecklichsten nothzwange seine zuflucht nehmen musz: 'wir haben gar keine ächte geschichte von Jesu'. Herder
briefe das stud. der theol. betr. 2, 440; das scheiden aus einem gewohnten, geliebten, rechtlichen zustand, veranlaszt durch mehr oder mindern nothzwang, durch mehr oder weniger verhaszte gewalt. Göthe 39, 200; so wird der nothzwang der begebenheiten ihn weiter schon und weiter führen. Schiller 12, 130 (
Piccol. 3, 1).