Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Notfrist F.
Notfrist, F. ›gesetzliche Frist die durch Parteivereinbarung nicht verkürzt werden kann und deren Lauf auch durch die Gerichtsferien nicht gehemmt ist (z.B. Frist zur Einlegung von Berufung und Revision‹, s. Not, Frist, vgl. Weiske 1839ff. Not hilfe