Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Notariatszeichen
Notariatszeichen, n. von einem öffentlichen Notar anstelle eines Siegels verwendetes amtliches Zeichen, Notariatssignet vgl. Notariatssiegel, Notarzeichen hab ich diß offen instrument ... mit meinem notariat zeychen, tauff vnd zůnamen bezeychnet TeutschForm. 1571 Bl. 158r Faksimile hab ich [offner notarius] diß offen instrument hierüber gestelt, mit eigner hand, namen, nachnamen vnd notariatzeichen geschrieben 1574 Frey,Pract. 28 Faksimile ich ... ein freyer offner ... notarius, ... habe ... dieß glaubwurdig instrument ... begrieffen ... mit aigner hand meinem tauf- und zunamen, auch gewonlich…