Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
neuner m.
neuner , m. das als singular betrachtete und flectierte neun. 1 1) die neunzahl und die ziffer derselben: der neuner, nonarius Stieler 1352 ; der römische, arabische neuner ( vgl. DWB neune 1); einen neuner werfen ( mit den würfeln ), auf der scheibe schieszen. 2 2) eine münze, welche die geltung von neun kleineren zusammen hat Stieler : ein crützer für nün haller und die alten nüner ouch also. Segesser, die eidgenössischen abschiede (15. jahrh. ) 9; neuner ist eine hessische müntze, woselbst man sie weiszpfennige und leichte groschen nennet, gilt 9 pfennige. Nehring lex. (1710) 288 b . Hübner…