Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nennung
Nennung, f.
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wir ... haben ... dem ... fursten J. ... die marken zu Brandemburg ... mit den rechten der kure, der stimme, nennunge und wale zu nennen und zu kiesen, einen romischen kunig einen zukumftigen keiser ... vorliehen1400 CDMorav. XIII 34 Faksimile
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nuncupatio nennunge15. Jh. DiefenbGl. 385b Faksimile
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die offentliche kirchenstraff mit abweisung von heiligen sacramenten ... und offentlicher nennung der person und ihrer missethat bey namen1581 Grubenhagen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1053 Faksimile