Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Nebenunkosten
Nebenunkosten, pl. wie Nebenkosten in betrachtung, daß ... der crays nicht allein seine huͤlff treulich leisten, sondern auch die neben-unkosten allein tragen und erstatten muͤßten 1557 Moser,StaatsR. 31 S. 284 Faksimile zum andern, so gehet inen nicht mer uff, dann wann sie 100 oder 60 oder 30 jar ire advocaten und procuratores erhalten müessen, wöllen geschweigen den nebenuncosten, daraus den gezenken und nachbarlichen irrungen mitlerweil kombt, dieweil die sach am cammergericht noch rechthengig ist 1586 NHeidelbJb. 3 (1893) 46 in weiterer consideration es allem ... vermuthen nach bei dieser…