Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Nebenbahnen
Nebenbahnen ( Sekundärbahnen, Vizinalbahnen, Lokalbahnen, Zweigbahnen ), Eisenbahnlinien, welche die seitlich der Haupt- oder Vollbahnen belegenen Landesteile dem Eisenbahnverkehr erschließen, also hauptsächlich dem örtlichen (im Gegensatz zum durchgehenden) Verkehr dienen. Die geringere Inanspruchnahme und Rentabilität der N. ermöglichen und erfordern die größte Einfachheit bei ihrem Bau, dem Betrieb und der Verwaltung. Es können daher an die N. weder in bezug auf Bequemlichkeit noch auf Geschwindigkeit dieselben Ansprüche gestellt werden wie bei den Hauptbahnen. Da dem Verkehrsbedürfnis durc…