Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Namenschatz
Namenschatz, m.
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im may einen fullen namenschat [als Kriegssteuer]nach 1638 Sierk,BauernChr. 197 [ebd.ö.]
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ao. 1638 mense junii hat der hertzog auch auf angeben des Johann Fehrings das nahmen-geld oder nahmen-schatz sub specie einer erleichterung der grossen capitalisten, so aber nur zu bedrückung der armen ... gehet, angeordnet1668 Dithmarschen/Westphalen,Mon. III 1895 Faksimile