Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Namenschatz
Namenschatz, m. wie Namengeld im may einen fullen namenschat [als Kriegssteuer] nach 1638 Sierk,BauernChr. 197 [ebd.ö.] ao. 1638 mense junii hat der hertzog auch auf angeben des Johann Fehrings das nahmen-geld oder nahmen-schatz sub specie einer erleichterung der grossen capitalisten, so aber nur zu bedrückung der armen ... gehet, angeordnet 1668 Dithmarschen/Westphalen,Mon. III 1895 Faksimile