Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nagelprobe f.
nagelprobe , f. das umstürzen eines ausgetrunkenen glases auf den nagel des linken daumens zum zeichen, dasz auch nicht ein auf den nagel fallender tropfen zurückgeblieben sei. Oberlin 1108 . das wort erscheint zuerst in der hoftrinkordnung des kurfürsten Christian II. von Sachsen ( gestorben 1611): erst soll man trinken die herrschaftliche gesundheit; darnach soll mans bringen dem freudigen bergmann mit dem spruche 'glückauf'; dann folgt die nagelprobe mit dem spruche: 'so hatten es auch die alten im brauch'. Adelung 3, 412 ; die nagelprobe aushalten; es ist nicht die nagelprobe übrig geblieb…